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Prädikatsweine in Deutschland

In Deutschland wird bei den Prädikatsweinen zwischen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein unterscheiden.

Unter anderem müssen die Weine folgende Auflagen erfüllen:

  • Die Trauben müssen alle aus einem einzigen Bereich stammen.
  • Die Herstellung muss auf zugelassenen Rebflächen mit zugelassenen Trauben in einem deutschen, bestimmten Anbaugebiet stattfinden.
  • Die Zugabe von Zucker (Chaptalisation -> wikipedia)  ist nicht erlaubt.
  • Durch Zugabe von Traubenmost kann nach der Gärung die Restsüße erhöht werden.
  • Prädikatsweine dürfen mit Weinen aus dem Herstellungsbereich verschnitten werden.
  • Ein Ausbau in Eichenholzfässern ist nicht erlaubt.
  • Der Wein darf erst nach dem 1. März des Folgejahres abgefüllt und verlkauft werden.
  • Der Wein wird einer amtlichen Qualitätsprüfung unterzogen und erhält mit bestehen eine AP-NR. welche auf dem Etikett vermerkt sein muss.

Richtwerte für das Mindestmostgewicht in Öchsle der verschiedenen Stufen:

  • für einen Kabinett-Wein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 73°
  • für einen Spätlese-Wein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 85°
  • für einen Auslese-Wein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 95°
  • für eine Beerenauslese ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 125°
  • für eine Trockenbeerenauslese ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 150°
  • für einen Eiswein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 125°