Prädikatsweine in Deutschland
In Deutschland wird bei den Prädikatsweinen zwischen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein unterscheiden.
Unter anderem müssen die Weine folgende Auflagen erfüllen:
- Die Trauben müssen alle aus einem einzigen Bereich stammen.
- Die Herstellung muss auf zugelassenen Rebflächen mit zugelassenen Trauben in einem deutschen, bestimmten Anbaugebiet stattfinden.
- Die Zugabe von Zucker (Chaptalisation -> wikipedia) ist nicht erlaubt.
- Durch Zugabe von Traubenmost kann nach der Gärung die Restsüße erhöht werden.
- Prädikatsweine dürfen mit Weinen aus dem Herstellungsbereich verschnitten werden.
- Ein Ausbau in Eichenholzfässern ist nicht erlaubt.
- Der Wein darf erst nach dem 1. März des Folgejahres abgefüllt und verlkauft werden.
- Der Wein wird einer amtlichen Qualitätsprüfung unterzogen und erhält mit bestehen eine AP-NR. welche auf dem Etikett vermerkt sein muss.
Richtwerte für das Mindestmostgewicht in Öchsle der verschiedenen Stufen:
- für einen Kabinett-Wein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 73°
- für einen Spätlese-Wein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 85°
- für einen Auslese-Wein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 95°
- für eine Beerenauslese ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 125°
- für eine Trockenbeerenauslese ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 150°
- für einen Eiswein ist das Mindestmostgewicht in Öchsle: 125°